Unionsmarken/ EU-Marken können Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung von Waren oder Klänge.
Die EU- Marke kann ohne grafische Wiedergabe eingereicht werden, sofern diese Marke unter eine der vom Amt akzeptierten Markenkategorien fällt und in einem der akzeptierten Formate wiedergegeben werden kann.
Folgende Markenformen existieren:
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-/Bildmarke
- 3D Marke
- Positionsmarke
- Farbmarke
- Klangmarke
- Geruchsmarke
- Multimedia-Marke
Welche Markenart möchten Sie schützen lassen?
Je nachdem, was sie schützen möchten (ein Wort, eine Abbildung, eine Farbe usw.), stehen Ihnen verschiedene Markenoptionen zur Verfügung. .
Durch die Zeichen, aus denen eine Marke besteht, müssen sich die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens unterscheiden lassen können.
Um eintragungsfähig zu sein, muss eine Marke unterscheidungskräftig sein und darf keine Beschreibung Ihrer Waren oder Dienstleistungen darstellen.
Unterscheidungskraft einer Marke
Ihre Marke muss unterscheidungskräftig sein
Verbraucher sollten in der Lage sein, Ihr Zeichen als das zu erkennen, was es ist: z. B. ein Herkunftshinweis. Es sollte Sie von anderen Unternehmen auf dem Markt unterscheiden, so dass Sie Ihre Markenidentität und Ihren Markenwert schützen und aufbauen können.
Absolute Schutzhindernisse, u.a. keine beschreibende Angabe
Ihre Marke darf nicht die Waren und Dienstleistungen beschreiben, die Sie verkaufen
Ihre Marke sollte kein Zeichen monopolisieren, das lediglich eine Beschreibung der von Ihnen angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen darstellt. Solche Zeichen sollten für alle Marktteilnehmer verfügbar bleiben – für Sie und für Ihre Mitwettbewerber.