Durch eine Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt erhalten Sie ein absolutes Schutzrecht in Form Ihrer Marke bei Eintragung.
Vorab sollten Sie mit Hilfe eines Anwaltes folgende Punkte durchsprechen:
- Sprechen Schutzhindernisse gegen die Markeneintragung?
- Welche Form soll geschützt werden? Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke? Sonstige Formen (3D-Marke, Farbmarke etc.)?
- Wie gestaltet sich die Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses?
- Ist diese Marke bereits geschützt?
- Existiert eine ähnliche Marke und besteht Verwechslungsgefahr?
Die Markeneroberer empfehlen Ihnen grundsätzlich vor der Markenanmeldung eine aktuelle Marken- und Firmennamen-Recherche vorzunehmen.
Wir beraten Sie gerne.